Förderung

Kulturelle Filmförderung in Sachsen



Die Arbeit des Filmverband Sachsen wird innerhalb der kulturellen Filmförderung durch das Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gefördert. Der Filmverband berät zu Fragen hinsichtlich der Förderungsvoraussetzungen und betreut die Antragssteller bei der Erstellung der Förderanträge. Die Förderanträge können über die Geschäftsstelle bezogen werden.


Kulturelle Filmförderung 2013 in Sachsen
Die Produktion von Dokumentar- und Kurz
filmen, die
Drehbuchentwicklung und die Vorführung nationaler und
internationaler Filmkunst wird auch 2013 von der Kulturstiftung des
Freistaates Sachsen gefördert. Die Antra
gsmodalitäten sowie die
jährlichen Förderergebnisse sind auf der Homepage der
Kulturstiftung zugänglich.

Kulturstiftung des Freistaates Sachsen | KdFS
Karl-Liebknecht-Str. 56
01109 Dresden
Tel.: 0351 / 8 84 80 19
Fax: 0351 / 8 84 80 16
E-Mail: kulturstiftung@kss.smwk.sachsen.de
Internet: www.kdfs.de

Beratung: Herr Robert Grahl ist in Zusammenarbeit mit Frau Susanne Seifert
- Ansprechpartner für diese Art vo
n Förderung (Projekte/ Stipendien).
Telefonnummer: 0351/88480-
19 bzw. 22; Fax: 0351/8848016.
E-Mail: robert.grahl@kss.smwk.sachsen.de und susanne.seifert@kss.smwk.sachsen.de

Termin Projektanträge für 1. Halbjahr 2014

1. September 2013

Stipendien

1. Juli 2013

 

Weitere Termine der KdFS: www.kdfs.de/aktuelles/termine


 

Mitteldeutsche Medienförderung GmbH (MDM)

Die Mitteldeutsche Medienförderung verlangt bei Antragstellung den Nachweis von regionalen Effekten. Gern beraten wir Sie und bringen unsere Kontakte und Sie zusammen.


Hainstraße 17 – 19
04109 Leipzig
Tel: 0341 – 269 87 0
Fax: 0341 – 269 87 65
Internet:www.mdm-online.de
E-Mail:info@mdm-online.de

 

Film/ TV Multimedia

laufend

Kinoprogrammpreis Mitteldeutschland

-

Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Produktion, Verleih und Vertrieb, Abspiel und Präsentation, besondere Maßnahmen

11. April 2013 (Beratung bis 27. März ) Vergabesitzung: 17. Juli 2013

11. Juli 2013 (Beratung bis 27. Juni ) Vergabesitzung: 16. Oktober 2013

2. Oktober 2013 (Beratung bis 17. September) Vergabesitzung: 22. Januar 2014


* Förderanträge werden nur bearbeitet, wenn spätestens 14 Tage vor dem unten genannten Einreichtermin ein Beratungsgespräch mit einem Fördermitarbeiter stattg
efunden hat.

Förderanträge
Förderrichtlinien



Sächsische Landesmedienanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)

Zu den gesetzlich gebotenen Aufgaben der SLM gehört die ergänzende kulturelle Filmförderung. Sächsische Filmproduzenten können ihre Projekte einreichen, die jährlich mit rd. 100.000 Euro gefördert werden können.
Die Bedingungen für die Zuweisung von beantragten Fördermitteln sind in der “Förderrichtlinie der SLM” definiert.

 

Die Projekte müssen demnach erwarten lassen,

 

  • dass der Nachwuchs für die sächsische Medienlandschaft gefördert oder gesichert wird
  • dass qualitative Maßstäbe gesetzt werden
  • dass richtungsweisende Programme, Formate und neue Entwicklungen in der Mediengestaltung produziert oder initiiert werden oder
  • dass es zur Verbesserung oder Gestaltung von Medienpädagogik und Medienkompetenz beiträgt.

 

Die Vorauswahl für die Entscheidung im Medienrat wird quartalsweise von einer Beratungsgruppe getroffen.Die von der SLM geförderten Projekte spiegeln die Vielfalt der unabhängigen mittelständischen sächsischen Filmwirtschaft wider.Da es sich hier nur um eine ergänzende Förderung handelt, kommen als weitere Förderer die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen und die Mitteldeutsche Medienförderung in Betracht.

Ansprechpartnerin: Cosima Stracke-Nawka


Ferdinand-Lassalle-Straße 21
04109 Leipzig
Tel: 0341. 22 59 0
Fax: 0341. 22 59 199
Internet:www.slm-online.de
E-Mail:info@slm-online.de

 ergänzende kulturelle Filmförderung

laufend

Förderung Medienkompetenzprojekte

 

 SLM – Förderung