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26. Mai 2020


Einreichung zum Deutschen Kurzfilmpreis

Filmverband schlägt vier Mitgliederfilme vor

Einreichung zum Deutschen Kurzfilmpreis | Bild: Ein Briefumschlag mit der Anschrift der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, rechts oben drei BIreifmarken mit dem Logo des Filmverbands darauf, links oben ein goldener Aufkleber mit der Aufschrift "Wir sind viele".

Im Herbst 2020 wird Kulturstaatsministerin Monika Grütters wieder den Deutschen Kurzfilmpreis verleihen, der in den Kategorien Spielfilm bis 10 Minuten Laufzeit, Spielfilm von mehr als 10 Minuten bis 30 Minuten Laufzeit sowie Animationsfilm, Experimentalfilm und Dokumentarfilm bis 30 Minuten Laufzeit vergeben wird.

 

Das Preisgeld für die Auszeichnung mit dem Deutschen Kurzfilmpreis beträgt 30.000 Euro, die Nominierungsprämie beläuft sich auf 15.000 Euro. Die Entscheidung über Auszeichnungen und Nominierungen trifft die Kulturstaatsministerin auf der Grundlage der Empfehlungen einberufener Fachjurys. Zu den Mitgliedern der Fachjury Spielfilm gehört auch Sylke Gottlebe, Festivalleiterin des FILMFEST DRESDEN. Der Fachjury Animationsfilm gehört unter anderen auch Annegret Richter, Geschäftsführerin der AG Animationsfilm, an.

 

Verbände und Einrichtungen des deutschen Films waren aufgerufen, filmkünstlerisch anspruchsvolle Vorschläge für eine Auszeichnung bis zum 15. Mai 2020 einzureichen. Der Filmverband Sachsen e. V. schlug daher folgende Mitgliederfilme für den Deutschen Kurzfilmpreis 2020 vor:

 

 THE PARTY MANUAL

von Alina Cyranek | Experimentalfilm/Found Footage | 5:22 min | D 2019

 

ICH SEHE WAS, WAS DU NICHT SIEHST von Bettina Renner | Dokumentarfilm | 6:12 min | D 2020

 

FARASHA von Dino Weisz | Spielfilm | 27:21 min | D  2019 

 

DER RUF

von Karl-Friedrich König | Spielfilm | 21:52 min | D 2019/20

 

Wir drücken unseren Mitgliedern ganz fest die Daumen!!!

 

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