Der Call for Entry für das 30. FILMFEST DRESDEN läuft vom 1. September bis 1. Dezember 2017.
Das Festival findet vom 17. bis 22. April 2018 statt.
Zulassungsbedingungen
- Zur Anmeldung zugelassen sind ausschließlich Kurzfilme bis 30 Minuten.
- Für den Nationalen oder Internationalen Wettbewerb sind Kurzspielfilm- und Animationsfilme zugelassen, die nach dem 31.12.2015 produziert wurden.
- Für die Sonderprogramme (Panorama, Kids, Jugend, Experimente, Regionaler Fokus) können auch Dokumentar- und Experimentalfilme eingereicht werden.
- Wichtig: Die Einreichung muss über englische Untertitel verfügen, falls die Originalsprache nicht Englisch ist.
- Bitte keine zusätzlichen Materialien wie Plakate, Promo-DVDs etc. einschicken.
Alle Details finden Sie im Reglement 2018.
Über die Auswahl der Filme für das Festival werden die Einreicher bis spätestens 5. März 2018 per E-Mail benachrichtigt.