Mitteldeutsche Medienförderung GmbH (MDM)
Text als Leichte Sprache
Die Mitteldeutsche Medienförderung (MDM) unterstützt wirtschaftlich Erfolg versprechende Film- und Medienproduktionen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dabei können alle Projektphasen, von der Vorbereitung über die Herstellung bis hin zur Verbreitung und Präsentation von Film-, Fernseh-, Video- und weiteren audiovisuellen Medienproduktionen gefördert werden. Auch für regionale, nationale und internationale Weiterbildungs- und Trainingsinitiativen stellt die MDM Zuschüsse und Darlehen zur Verfügung. Bedingung für eine erfolgreiche Antragstellung ist der Nachweis kultureller und wirtschaftlicher Effekte in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen. Bei der Realisierung der Projekte soll mindestens die bewilligte Fördersumme in Mitteldeutschland film-, fernseh- und medienspezifisch ausgegeben werden.
(L) Die Mitteldeutsche Medienförderung (MDM) unterstützt wirtschaftlich Erfolg versprechende Film- und Medienproduktionen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dabei können alle Projektphasen, von der Vorbereitung über die Herstellung bis hin zur Verbreitung und Präsentation von Film-, Fernseh-, Video- und weiteren audiovisuellen Medienproduktionen gefördert werden. Auch für regionale, nationale und internationale Weiterbildungs- und Trainingsinitiativen stellt die MDM Zuschüsse und Darlehen zur Verfügung. Bedingung für eine erfolgreiche Antragstellung ist der Nachweis kultureller und wirtschaftlicher Effekte in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen. Bei der Realisierung der Projekte soll mindestens die bewilligte Fördersumme in Mitteldeutschland film-, fernseh- und medienspezifisch ausgegeben werden.
Aktuelle Termine für die Einreichung der Anträge zu allen Bereichen (Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Produktion, Kombinierte Produktions- und Verleihförderung, Verleih und Vertrieb, Abspiel und Präsentation, besondere Maßnahmen) sind:
30.01.2020 (Beratung bis 16.01.2020), für die Vergabesitzung am 05.05.2020
20.05.2020 (Beratung bis 07.05.2020), für die Vergabesitzung am 02.09.2020
10.09.2020 (Beratung bis 27.08.2020), für die Vergabesitzung am 16.12.2020
03.12.2020 (Beratung bis 19.11.2020), für die Vergabesitzung am 10.03.2021
* Förderanträge werden nur bearbeitet, wenn spätestens 14 Tage vor dem unten genannten Einreichtermin ein Beratungsgespräch mit einem Fördermitarbeiter stattgefunden hat.