Förderung in Sachsen


Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Die Kulturstiftung fördert künstlerische Aktivitäten in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Literatur, Film, Soziokultur sowie Spartenübergreifende Projekte mit dem Schwerpunkt auf zeitgenössischer Kunst und Kultur.

  • Karl-Liebknecht-Straße 56 | 01109 Dresden
  • +49 351 884800
  • E-Mail
  • Website

Allgemeine Projektförderung/Stipendien

Projekte:
1. März (Projektumsetzung in zweiter Hälfte des Jahres)
1. September (Projektumsetzung in erster Jahreshälfte)


Stipendien:
1. Juli (für das darauffolgende Jahr)


Mitteldeutsche Medienförderung GmbH (MDM)

Mitteldeutsche Medienförderung GmbH (MDM)

Die Mitteldeutsche Medienförderung (MDM) unterstützt wirtschaftlich Erfolg versprechende Film- und Medienproduktionen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dabei können alle Projektphasen, von der Vorbereitung über die Herstellung bis hin zur Verbreitung und Präsentation von Film-, Fernseh-, Video- und weiteren audiovisuellen Medienproduktionen gefördert werden. Auch für regionale, nationale und internationale Weiterbildungs- und Trainingsinitiativen stellt die MDM Zuschüsse und Darlehen zur Verfügung. Bedingung für eine erfolgreiche Antragstellung ist der Nachweis kultureller und wirtschaftlicher Effekte in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen. Bei der Realisierung der Projekte soll mindestens die bewilligte Fördersumme in Mitteldeutschland film-, fernseh- und medienspezifisch ausgegeben werden.

  • Petersstr. 22–24 | 04109 Leipzig
  • +49 341 26987-0
  • E-Mail
  • Website

Die Termine 2023 für die Einreichung der Anträge zu allen Bereichen (Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Produktion, Kombinierte Produktions- und Verleihförderung, Verleih und Vertrieb, Abspiel und Präsentation, besondere Maßnahmen) sind:

13.02.2023 (Beratung bis 30.01.2023), Vergabesitzung am 18.04.2023
02.05.2023 (Beratung bis 18.04.2023), Vergabesitzung am 05.07.2023
11.09.2023 (Beratung bis 28.08.2023), Vergabesitzung am 16.11.2023
20.11.2023 (Beratung bis 06.11.2023), Vergabesitzung am 07.02.2024

 

Förderanträge werden nur bearbeitet, wenn spätestens 14 Tage vor dem Einreichtermin ein Beratungsgespräch mit eine:r Fördermitarbeiter:in stattgefunden hat.

 

Hier geht es zum Mitteldeutschen Antragsportal (MAP)


Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)

Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)

Die SLM engagiert sich bei der Digitalisierung der Rundfunktechnik und fördert Projekte zur Stärkung von Medienkompetenz. Ziel der ergänzenden kulturellen Förderung ist es, vor allem junge Filmemacher aus dem Freistaat auf ihrem Weg zum professionell produzierten Film zu unterstützen und kulturelle Qualität sowie Experimentelles zu fördern.

  • Ferdinand-Lassalle-Straße 21 | 04109 Leipzig
  • +49 341 2259-123
  • E-Mail
  • Website

Ergänzende kulturelle Filmförderung

Die finanziellen Mittel, die die SLM im Rahmen der ergänzenden kulturellen Filmförderung zur Verfügung stellt, unterstützen innovative und interessante Projekte im Kurzspiel-, Dokumentar- und Animationsfilm.

 

Ziel der Förderung ist es, vor allem junge Filmemacher aus dem Freistaat auf ihrem Weg zum professionell produzierten Film zu unterstützen und kulturelle Qualität bzw. Experimentelles zu fördern. Die Auswahl der förderwürdigen Filmprojekte wird quartalsweise durch den Medienrat der SLM vorgenommen, der auf Empfehlungen einer Bewertungskommission zurückgreift.

 

Für die ergänzende kulturelle Filmförderung stehen im Haushalt der SLM rd. 100.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung basiert auf § 28 Sächsisches Privatrundfunkgesetz, wonach der SLM eine ergänzende kulturelle Filmförderung ermöglicht wird. Die Kriterien der Förderung sind in der SLM-Förderrichtlinie definiert. Die ergänzende kulturelle Filmförderung wird für Filmproduktionen gewährt, die für die Verbreitung im Fernsehen geeignet sind.

 

Antragsstellung: laufend