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18. März 2019 // Pressemitteilung


Gemeinsame Erklärung der Kulturminister der Länder

zur kulturellen und künstlerischen Freiheit

Kultur-MK beschließt auf ihrer ersten Sitzung ein deutliches Bekenntnis zur kulturellen und künstlerischen Freiheit.

Die neu gegründete Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) ist am 13. März in Berlin zu ihrer ersten Sitzung zusammengekommen. Zu Beginn der Beratungen haben die Kulturminister der Länder als Grundlage ihrer künftigen Zusammenarbeit ein deutliches Bekenntnis zur kulturellen und künstlerischen Freiheit beschlossen. Der Zusammenschluss der für Kultur zuständigen Landesministerinnen und -minister und Senatorinnen und Senatoren ist im vergangenen Jahr gegründet worden, um kulturpolitischen Belangen der Länder auch auf Bundesebene mehr Sichtbarkeit zu geben, die Kulturpolitik und Förderprogramme von Bund und Ländern enger abzustimmen und die gesellschaftliche Bedeutung der Kultur zu stärken.

 

 

Die Erklärung im Wortlaut:

 

 

Anlässlich ihres ersten Treffens ist es den Kulturministern der Länder wichtig zu betonen:

 

Die Freiheit der Kunst ist ein Gradmesser gesellschaftlicher und demokratischer Freiheit. Die Länder bekennen sich dazu, diese Freiheiten zu schützen und zu einem Maßstab ihrer Kulturpolitik zu machen. Sie erachten es als die Aufgabe ihrer förder-, struktur- und ordnungspolitischen Initiativen, Räume zur Ausübung dieser Freiheiten zu sichern und – wo möglich – zu erweitern.

 

Es ist das Recht künstlerischer Arbeit, gesellschaftspolitische Fragen zu reflektieren und Position zu beziehen. Daher begrüßt die Kulturministerkonferenz Initiativen von Künstlerinnen, Künstlern, Verbänden und Kultureinrichtungen, die die Bewahrung kultureller Freiheit und Vielfalt zum Gegenstand haben. Sie sichert ihnen darüber hinaus die Freiheit zu, sich zu solchen Initiativen aktiv zu bekennen und sie zum Gegenstand der eigenen Arbeit zu machen, welche die freiheitlich-demokratische Grundordnung engagiert verteidigen.

 

Nach übereinstimmender Auffassung der Kulturministerkonferenz besteht kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot staatlich finanzierter Einrichtungen, wenn die Verteidigung verfassungsrechtlicher Grundfreiheiten Gegenstand der Aktivitäten ist. Kultureinrichtungen ist die Möglichkeit zu sichern, sich zu gesellschaftlichen oder politischen Problemlagen zu äußern und auch kritisch Stellung zu beziehen. Dies ist durch Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt.

 

Die Kulturministerkonferenz bekennt sich dazu, die kulturelle Vielfalt einer freien und offenen und demokratischen Gesellschaft zum zentralen Maßstab ihrer Entscheidungen zu machen. Dazu bietet die Freiheit der Kunst und der Meinungsäußerung grundlegende Voraussetzungen, die natürlich nicht nur für Künstlerinnen und Künstler, sondern auch für Kultureinrichtungen gelten müssen.

 

Kultur-MK

 

 

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