17. Februar 2021 // cg
Meilenstein für Dokumentarfilmer ausgehandelt

© Obregonia D. Toretto_Pexels
Die ARD und die Produzentenallianz haben sich mit der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) und dem Bundesverband Regie (BVR) auf gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) geeinigt. In Zukunft können selbstständige Regisseur:innen und Autor:innen von Dokumentationen und Dokumentarfilmen mit höheren Honoraren rechnen. In der Vergangenheit waren immer wieder angemessene Honorare für Freischaffende gefordert worden.
Die neuen gemeinsamen Vergütungsregeln werden medial als Ausdruck einer verstärkten Wertschätzung für Dokumentationen im Programm der ARD-Anstalten gelobt. Erstmals gelten die GVR für alle ARD-Landesrunkanstalten gleichermaßen, zahlten doch WDR, SWR, RBB oder BR bisher unterschiedliche Honorare. Die nun festgelegten Mindesthonorare für Auftragsproduktionen liegen damit deutlich über den bisherigen Standard und sind gestaffelt je nach Dauer der Dokumentation.
Die Anwendung der Regeln für die Folgevergütung soll rückwirkend für die Ausstrahlung oder Nutzung von dokumentarischen Auftragsproduktionen ab 2011 erfolgen. Das neue Vergütungsmodell führt damit unmittelbar zu Nachvergütungszahlungen und trägt zugleich zu einer Befriedigung der Rechtslage bei der Nutzung von Altproduktionen bei.
Der nächste große Meilenstein soll für die Mediatheken und externe Plattformen wie z. B. YouTube ausgehandelt werden. Sie stellen eine zunehmend größere Bedeutung im Bezug auf Dokumentationen dar. Daher soll in einem weiteren Schritt die pauschale Abgeltung der Mediatheken-Nutzungen durch ein nutzungsbasiertes Vergütungsmodel ersetzt werden.
Links zum Weiterlesen:
ARD will Dokumentarfilmer künftig besser bezahlen www.dwdl.de
Was die Vergütungsrevolution für Dokumentarfilmer bedeutet? www.dwdl.de
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