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15. November 2019 // Susanne Seifert


Rückblick: Wirtschaftsförderung für Filmschaffende

Audiomitschnitt des Workshops

Workshop "Wirtschaftsförderung für Filmschaffende" des Filmverband Sachsen in Kooperation mit Kreatives Sachsen | Foto: Blick von außen durch ein Fenster: Um einen langen Tisch herum sitzen Workshopteilnehmer bei einer Gruppenarbeit.

Foto: Susanne Seifert

Am 05.11.2019 veranstaltete der Filmverband Sachsen e.V. in Kooperation mit dem Kreativen Sachsen in den Technischen Sammlungen Dresden einen Workshop zum Thema „Wirtschaftsförderung für Filmschaffende“.

 

Zunächst ging es im Vortrag von Christian Rost, Projektleiter von Kreatives Sachsen, um die Abgrenzung von Kulturförderung und Wirtschaftsförderung. Mit Blick auf die Filmförderung erfolgt erstere meist auf der Basis eines konkreten Projektes und dessen Qualität mit dem Ziel, der Schaffung von Voraussetzungen zur freien Entfaltung von Kunst und Kultur. Die Wirtschaftsförderung hingegen verfolgt das Ziel die Wirtschaftskraft zu stärken und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dabei werden Einzelpersonen oder Unternehmen durch vor allem vier Instrumente unterstützt: öffentliche Bürgschaften, Darlehen, Zuschüsse (Bsp. Messeförderung, Kreativraumförderung) und Beratungsförderung (z.B. Gründungsberatung).

 

Fördergegenstände können sein:

▸ Personalkosten

▸ Sachmittel/Beschaffung (z.B. Investitionsgüter)

▸ Kosten für Immobilien/Räume/Sanierung

▸ Beratung für Existenzgründer*innen

▸ Standgebühren und Reisekosten für Messeteilnahmen.

 

Die Förderprogramme werden auf Ebene der EU, des Bundes, Bundeslandes oder der Gemeinde/Kommune/Stadt ausgeschrieben und beinhalten – analog zur Kulturförderung – Förderrichtlinien mit Angaben

▸ zum Zuwendungszweck

▸ zum Zuwendungsempfänger

▸ zu Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

▸ zum Verfahren

▸ und sonstigen Zuwendungsbestimmungen

 

Um die Teilnehmer*innen des Workshops für eine gezielte Bewertung von ausgeschriebenen Förderprogrammen fit zu machen, wurden jeweils in Gruppen beispielhaft die SAB Mittelstandsrichtlinie – Messe & Außenwirtschaft, die Kreativraumförderung der Stadt Dresden, das SAB-Förderprogramm „Regionales Wachstum“ und Mittelstandsförderprogramm der Stadt Leipzig „Transfer kreativer Ideen“ genauer unter die Lupe genommen und die Ergebnisse der Gruppenarbeit präsentiert.

 

Ein Fazit war, dass diese Programme Filmschaffende nur in ganz bestimmten Fällen bzw. indirekt zu Gute kommen. Um zum Beispiel im Bereich Imagefilme Aufträge zu generieren, kann man die potentiellen Auftraggeber*innen auf Förderprogramme wie das Leipziger Programm „Transfer kreativer Ideen“ zur Finanzierung der Kreativleistung hinweisen. Produktionsfirmen können hingegen durchaus von direkten Förderzuschüssen für Sachmittel, Räume oder auch Personalkosten (Arbeitsplatzförderung) profitieren.

 

Ein weiteres Fazit für uns als Veranstaltende war, dass es wohl doch wieder einmal an der Zeit ist, einen Workshop speziell zum Thema Kultur(film)förderung anzubieten und dazu Vertreter*innen der verschiedenen Förderinstitutionen einzuladen.

 

Für all jene, die den Workshop verpasst haben oder ihn nochmal nachhören wollen, gibt es hier einen Audio-Mitschnitt:

 

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